Bestattung
Überblick zu den Bestattungsarten
- Erdbestattung
- Reihengrab*
- Wahlgrab**
- Feuerbestattung
- Urnenreihengrab*
- Urnenwahlgrab**
- Anonyme Bestattung
- möglich bei Erd- und Feuerbestattung***
- Seebestattung (der Urne)
- in speziell gekennzeichneten Gebieten auf Offener See
* Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen, das Grabfeld wird "der Reihe nach" belegt
** Die Grabstelle kann individuell ausgewählt werden und nach Ablauf der Liegezeit auf Wunsch verlängert werden
*** Es gibt (im Regelfall) keine sichtbare Kennzeichnung der persönlichen Grabstätte, Blumenschmuck kann nur an einer vorgeschriebenen Stelle abgelegt werden
Ruhedauer
In der Regel 15 - 25 Jahre, bei Wahlstellen ist eine Verlängerung möglich (s.o.), die genauen Zeiten richten sich nach der Friedhofsordnung des Friedhofes auf dem bestattet werden soll.
Auf einigen Friedhöfen gibt es spezielle und kleinere Kinder-Reihengräber mit einer kürzeren Ruhedauer, die kostengünstiger sind, allerdings nicht verlängert werden können (s.o.).
Gebühren
Es gilt jeweils die Gebührenordnung des Friedhofes, auf dem bestattet werden soll.
Grabstellen in der Stadt sind in der Regel teurer als Stellen auf dem Lande.
Wahlstellen (s.o.) sind teurer als Reihenstellen wegen der Auswahlmöglichkeit der Lage und der Möglichkeit der Verlängerung der Liegedauer nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
Grab-Gestaltung
Jeder Friedhof hat eine eigene Ordnung, die Vorgaben enthält zu Material, Größe/Breite des Steines, Art/Größe der Grabeinfassung und Bepflanzung, Möglichkeit der Grababdeckung mit Steinen/Platten, ggfs. Erlaubnis, eine Bank aufzustellen - u.a. .
